Um zur Teilnahme berechtigt zu sein, sind folgende Kriterien zu erfüllen:
- Wohn-, Firmen- oder Gewerbesitz ist in Wien oder
- die eingereichte Arbeit wurde überwiegend in Wien entwickelt/ hergestellt oder
- die Produktion weist ‚Wien’ als innovativen inhaltlichen und/ oder formal relevanten und aussagekräftigen Faktor auf. Die Produktion soll in diesem Zusammenhang zum Beispiel die audiovisuelle Ikonografie der Stadt ausloten, in Wien lebende Figuren oder in der Stadt vorhandene Objekte bzw. Phänomene innovativ präsentieren.
- Die eingereichte Arbeit muss als solche fertig produziert sein, darf nicht älter als zwei Jahre sein und muss ihre Wirkung noch heute entfalten (Produktionsjahr 2009, 2010).
- Die Teilnahme kann nicht anonym erfolgen. Der oder die Einreichende(n) müssen angeführt werden. Bei mehreren ProduzentInnen bzw. im Falle einer Co-Work müssen alle Mitverantwortlichen, die am geistigen Inhalt wesentlich beteiligt waren, angeführt werden. Für das Einverständnis zur Offenlegung dieser Beteiligten sind die EinreicherInnen der Produktion verantwortlich.
- Die Produktion darf nicht am Content Award Vienna 2009 teilgenommen haben.
- Keine Involvierung in die Ausführung oder Abwicklung des Awards.
- Bei TeilnehmerInnen unter 18 Jahren müssen die Erziehungsberechtigten eine Einverständniserklärung unterzeichen, die ihre Kinder zur Teilnahme am Award berechtigt. Diese Einverständniserklärung kann an das ZIT gefaxt, gemailt oder per Post gesandt werden. Die Erklärung muss bis 30. Juli 2010 im ZIT eintreffen, widrigenfalls kann die Einreichung nicht weiter berücksichtigt werden.
Hinweis: Vor der Einreichung Richtlinien lesen!
Ablauf des Content Award Vienna 2010
Das ZIT übernimmt die Vorauswahl der Einreichungen hinsichtlich formaler Kriterien (Erfüllung der Teilnahmebedingungen) und beurteilt inhaltliche Angaben, wie den im Einreichungsformular unbedingt zu formulierenden Innovationsgedanken. Nach Ende der Einreichfrist werden die Arbeiten – sofern sie die Einreichungskriterien erfüllen - von ExpertInnenjurys beurteilt.
Mit Ausnahme des Publikumspreises wählt die Jury für alle anderen Preise unter allen zugelassenen Einreichungen pro Kategorie die besten Einreichungen aus und benennt Nominierte und PreisträgerInnen. Die Nominierten können im zeitlichen Vorfeld der Presse bekannt gegeben werden; die Namen der PreisträgerInnen werden bei der offiziellen Preisverleihung veröffentlicht. Eine Verständigung der EinreicherInnen über die Juryentscheidung erfolgt innerhalb von einem Monat nach Ende des Einreichzeitraums. Die Awards werden in offiziellem Rahmen bei der Award-Night am 07. September 2010 im Media Quarter Marx überreicht. Nach der Prämierung werden die Namen der GewinnerInnen und der Nominierten auf www.contentaward.at veröffentlicht. Die Beiträge aller GewinnerInnen und Nominierten befinden sich bis spätestens 30. Dezember 2010 auf der Website, sind dort öffentlich zugänglich und können von jedermann angesehen werden.
Am Tag der Verleihung wird die Content Award Conference stattfinden. Den Nominierten wird die einmalige Möglichkeit eingeräumt, bei der Conference sich und ihre Arbeiten zu präsentieren und/ oder vom Making-Off der Produktionen zu erzählen. Die Beiträge der Nominierten können während der Conference ausgestrahlt werden.