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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

für die Teilnahme am Content Award Vienna 2009

 

1. Gegenstand der ABG

Diese Bedingungen gelten für die Teilnahme am Content Award 2009 in der Open Category, und zwar zum einen hinsichtlich des Hochladens von Einreichungen zwecks der Teilnahme des Content Award und zum anderen hinsichtlich der Teilnahme am Online-Voting.

 

Maßgeblich für die Teilnahme am Content Award ist, dass der/die TeilnehmerIn diese Teilnahmebedingungen akzeptiert und sich ihnen durch ausdrückliche Zustimmung unterwirft, das Einreichformular in der Open Category ausfüllt und seine/ihre Darstellung bis zum 30. Oktober 2009 unter den in diesen AGBs näher geregelten Voraussetzungen online stellt bzw. nach Einrichtung eines Nutzerkontos online für eine Einreichung seiner Wahl votet.

 

2. Einreichung

Das ZIT ist berechtigt, alle Angaben der TeilnehmerInnen zu verifizieren und bestätigen zu lassen.

 

a) Nutzerkonto
Um einen Zugang zu den für TeilnehmerInnen alle angebotenen Diensten der Website zu erhalten, muss der/die TeilnehmerIn ein Nutzerkonto einrichten. Wenn der/die TeilnehmerIn sein/ihr Nutzerkonto einrichtet, muss er/sie zutreffende und vollständige Angaben erteilen.


Der/die TeilnehmerIn erklärt sich damit einverstanden, dass er/sie wegen jeglicher Aktivitäten, die unter seinem/ihrem Nutzerkonto vorgenommen werden, alleine verantwortlich (sowohl gegenüber ZIT als auch gegenüber Dritten) ist.


Der/die TeilnehmerIn trägt selbst dafür Sorge, dass über seine/ihre Registrierungsdaten (Nutzerkonto) kein Missbrauch durch Dritte erfolgen kann. In diesem Zusammenhang ist der/die TeilnehmerIn verpflichtet, keinem Dritten Zugang zu seinem/ihrem Nutzerkonto zu verschaffen.

 

b) Teilnahmeberechtigung
Um im Rahmen des Content Awards zur Teilnahme berechtigt zu sein, müssen nachstehende Kriterien erfüllt sein:

  • Wohn-, Firmen- oder Gewerbesitz ist in Wien oder
  • die eingereichte Arbeit wurde überwiegend in Wien entwickelt/hergestellt oder
  • die Produktion weist ‚Wien’ als innovativen inhaltlichen und/oder formal relevanten und aussagekräftigen Faktor auf. Die Produktion soll in diesem Zusammenhang zum Beispiel die audiovisuelle Ikonografie der Stadt ausloten, in Wien lebende Figuren oder in der Stadt vorhandene Objekte bzw. Phänomene innovativ präsentieren;
  • die eingereichte Arbeit muss als solche fertig produziert sein, darf nicht älter sein als zwei Jahre und muss ihre Wirkung noch heute entfalten (Produktionsjahr 2008, 2009);
  • Die Teilnahme kann nicht anonym erfolgen. Der oder die Einreichende(n) müssen angeführt werden. Bei mehreren ProduzentInnen bzw. im Falle einer Co-Work müssen alle Mitverantwortlichen, die am geistigen Inhalt wesentlich beteiligt waren, angeführt werden. Für das Einverständnis zur Offenlegung dieser Beteiligten sind die EinreicherInnen der Produktion verantwortlich.

Wenn obige Grundvoraussetzung erfüllt ist, ist jede natürliche Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, teilnahmeberechtigt. Kinder, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, sind vorbehaltlich gesetzlicher Bestimmungen, nur teilnahmeberechtigt, soweit das ZIT dies akzeptiert und der gesetzliche Vertreter wirksam zustimmt.


Nicht teilnahmeberechtigt sind gesetzliche VertreterInnen und MitarbeiterInnen des ZIT sowie deren Angehörige und mit ihr rechtlich verbundener Unternehmen.
Der/die TeilnehmerIn nimmt weiters zur Kenntnis, dass er/sie sich mit nur einer Einreichung am gegenständlichen Content Award in der Open Category beteiligen darf.


c) Onlinestellung
Die Onlinestellung der Einreichungen muss im Zeitraum vom 1. August 2009 bis zum 30. Oktober 2009 erfolgen, damit sie entsprechend berücksichtigt werden kann. Erfolgt die Onlinestellung nicht innerhalb dieses Zeitraumes kann die Einreichung nicht berücksichtigt werden.


Festgehalten wird, dass der Einreichvorgang erst dann wirksam abgeschlossen ist, wenn sämtliche bei der Einreichung geforderten Unterlagen per Post oder durch Übergabe fristgerecht beim ZIT einlangen. Das Risiko des fristgerechten Einlangens der Unterlagen trägt der/die TeilnehmerIn.


Eine Einreichung ist nur im Rahmen der technischen Standards möglich. Ein bestimmter Erfolg wird nicht garantiert. Der/die TeilnehmerIn hat dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm/ihr auf dem Speicherplatz oder sonst wie auf der Website hochgeladenen Einreichungen frei von Viren, Würmern, Trojanern oder sonstigen Programmen sind, die die Funktionalität oder den Bestand der Website gefährden könnte.


Festgehalten wird, dass mangelhafte Einreichungen und technisch zur Onlinestellung ungeeignete Einreichungen nicht berücksichtigt werden können.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine bereits hochgeladene Einreichung nicht mehr durch den/die TeilnehmerIn geändert oder vom/von der TeilnehmerIn heruntergenommen werden kann.
Die Einreichung in der Open Category bleibt, sofern sie nicht gemäß Punkt 4. durch das ZIT abgelehnt wird, bis 30. Dezember online. Die Siegerprojekte und nominierte Einreichungen aus den Kategorien Games und Shorts bleiben ebenfalls bis 30. Dezember 2009 online und können von jedermann eingesehen werden. Der/die TeilnehmerIn stimmt dieser Vorgangsweise ausdrücklich zu.

 

3. Ablehnungsrecht

Das ZIT ist berechtigt, Werbung und Darbietungen, die rechtswidrigen Inhalt aufweisen oder Links enthalten, die auf Inhalte verweisen, die gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen oder rechtswidrigen Inhalt weiterleiten oder gegen die guten Sitten verstoßen, unverzüglich und ohne Vorankündigung einzustellen, oder einstellen zu lassen und entsprechende Zugänge von TeilnehmerInnen zu sperren. Dem/der TeilnehmerIn erwachsen in diesem Fall keinerlei Ansprüche gegenüber dem ZIT.

 

4. Nutzungs- und Verwertungsrechte

Der/die TeilnehmerIn versichert, dass er/sie alleiniger Inhaber aller Nutzungs- und Verwertungsrechte an dem von ihm/ihr geschaffenen und an das ZIT übermittelte Materialien ist. Er/sie gewährleistet und garantiert somit, dass er/sie über sämtliche erforderlichen Lizenzen, Rechte, Zustimmungen und Erlaubnisse verfügt (und für den gesamten Zeitraum seiner Nutzung verfügen wird), die erforderlich dafür sind, dass das ZIT seine/ihre Einreichung zum Zweck der Bereitstellung von Diensten durch das ZIT nutzen kann und anderweitig von seiner/ihrer Einreichung in der auf der Website und in diesen Bestimmungen genannten Weise Gebrauch machen kann.


Der/die TeilnehmerIn behält sämtliche Eigentumsrechte an seiner/ihrer Einreichung. Unbeschadet dessen räumt er/sie dem ZIT und Infoscreen (laut Punkt 8. dieser AGB´s) unwiderruflich Nutzungsrechte bis zum 31.03.2010 ein.

 

5. Zugriff auf Website

Das ZIT räumt dem/der TeilnehmerIn unter Maßgabe der nachstehenden Bedingungen die Erlaubnis ein, die Einreichung auf eigene Kosten online zu stellen bzw. für eine bestimmte Einreichung zu voten. Ferner erklärt sich der/die TeilnehmerIn damit einverstanden, dass jede Abweichung von einer dieser Bedingungen eine Verletzung dieser Vereinbarung durch den/die TeilnehmerIn begründet:

  • dem/der TeilnehmerIn wird ausschließlich das Recht eingeräumt, seine/ihre Einreichung samt den dazu erforderlichen Informationen online zu stellen (Hochladen seiner Einreichung) und für eine bestimmte Einreichung zu voten;
  • der/die TeilnehmerIn wird keine sicherheitsbezogenen Funktionen der Website oder solche Funktionen umgehen oder zu umgehen versuchen, ausschalten oder in sonstiger Weise  beeinträchtigen, die die Nutzung der Website verhindern oder beeinträchtigen bzw. beschränken oder Beschränkungen der Nutzbarkeit der Website oder der über die Website zugängliche Inhalte sicherstellen

 

 

6. Haftung

Jegliche Haftung im Zusammenhang mit der Onlinestellung der Einreichungen seitens des ZITs wird ausgeschlossen. Auch im Falle der ganz oder teilweise unrichtigen oder unvollständigen Darstellung der Darbietung hat der/die TeilnehmerIn somit keinen wie auch immer gearteten Anspruch gegen das ZIT.


Der/die TeilnehmerIn garantiert, dass durch die Einreichung Rechte Dritter nicht verletzt werden; Der/die TeilnehmerIn halten das ZIT diesbezüglich völlig schad- und klaglos.
Der/die TeilnehmerIn haftet somit dem ZIT gegenüber für jegliche Nachteile die durch die Einreichung entstehen können, insbesondere aus Verstößen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, das Urheberrechtsgesetz, sonstiger gewerblicher Schutzrechte oder anderen gesetzlichen Bestimmungen (NS-Verbotsgesetz, Pornographiegesetz und dergleichen). Im Rahmen dieses Awards bestätigt der/die TeilnehmerIn, dass er/sie sämtliche zur Verbreitung im Internet oder in einem Online-Dienst erforderlichen Nutzungsrechte von sämtlichen Inhabern von Urheber-, Marken-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- und sonstigen Rechten an dem von ihm/ihr bereitgestellten Material erworben hat.


Der/die TeilnehmerIn nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass er/sie für seine/ihre Einreichung alleine voll verantwortlich ist.
Das ZIT ist jederzeit berechtigt, den Content Award Vienna 2009 ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen zu ändern, abzubrechen oder zu beenden. Das ZIT wird von dieser Möglichkeit insbesondere dann Gebrauch machen, wenn technische Komplikationen (wie Viren im Computersystem oder Softwarefehler) vorliegen oder, wenn aus anderen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Content Award nicht gewährleistet werden kann. Auch daraus resultieren für den/die TeilnehmerIn keine wie auch immer gearteten Ansprüche gegen das ZIT.

 

 

7. Gewährleistung

Das ZIT leistet keine Gewähr für die richtige und vollständige Darstellung der Darbietung, unabhängig davon, weshalb es zu der unrichtigen oder unvollständigen Darstellung kommt.
Insbesondere gewährleistet oder garantiert das ZIT nicht, dass

  • der/die TeilnehmerIn einen Gewinnanspruch hat
  • die Nutzung der Dienste durch den/die TeilnehmerIn nicht unterbrochen wird, zeitgerecht, sicher und frei von Fehlern erfolgt
  • irgendeine Information, die der/die TeilnehmerIn als Ergebnis der Nutzung der Dienste erhält, zutreffend oder verlässlich ist
  • Fehler im Betrieb oder der Funktionalität irgendeiner Software, die der/die TeilnehmerIn als Teil der Dienste erhält, behoben werden
  • der/die TeilnehmerIn einen entsprechenden Speicherplatz zur Verfügung hat

 

 

8. Infoscreen

Im Rahmen des Content Awards konnte das ZIT Infoscreen Austria Gesellschaft für Stadtinformationsanlagen GmbH (kurz Infoscreen) als Partner gewinnen, weshalb sämtlichen TeilnehmernInnen nachstehende einzigartige Kooperation mit Infoscreen angeboten werden kann:

Infoscreen bietet interessierten TeilnehmernInnen am Content Award die einmalige Möglichkeit, ihre Einreichungen fallweise im ersten Quartal 2010 österreichweit auf den Infoscreens unentgeltlich zu spielen. Interessierten TeilnehmernInnen wird dadurch die Chance gegeben, ihre Einreichung österreichweit – somit einem sehr großen Publikumskreis – präsentieren zu können. Für die TeilnehmerInnen sind damit keine Kosten verbunden.

Durch Unterfertigung einer entsprechenden Erklärung stimmt der/die TeilnehmerIn der Kooperation mit Infoscreen zu. Infoscreen wird seine/ihre Einreichung fallweise im ersten Quartal 2010 österreichweit auf den Infoscreens unentgeltlich schalten. Zu diesem Zweck räumt der/die TeilnehmerIn Infoscreen für den genannten Zeitraum die Nutzungsrechte an der Einreichung ein.

Der Teilnehmer hat jedoch keine wie auch immer gearteten Ansprüche, die sich im Zusammenhang mit der Kooperation mit Infoscreen ergeben, und zwar weder gegen Infoscreen noch gegenüber dem ZIT.

 

9. Gewinnermittlung

Die Ermittlung der GewinnerInnen erfolgt durch eine fachkundige Jury bzw. hinsichtlich des Publikumspreises durch die UserInnen, die am Voting teilnehmen. Das ZIT haftet nicht für das Auswahlverhalten. Der/die TeilnehmerIn nimmt zur Kenntnis, dass allfällige Gewinne nicht übertragbar sind. Sachgewinne können nicht in bar abgegolten werden.

 

 

10. Cookies

Die Content Award Website nutzt Session-Cookies zur Abwicklung der Userregistrierung, der Projekteinreichung und des Votings. Diese Cookies werden beim schließen des Browsers automatisch gelöscht.

 

11. Allgemeine Bestimmungen

Mit Ausnahme von Nutzerübermittlungen stehen sämtliche Inhalte auf der Website unter Einschluss von – aber ohne Beschränkung auf – Texten, Software, Skripten, Grafiken, Fotos, Sounds, Musik und interaktiven Elementen auf der Website im Eigentum des ZIT oder sind an das ZIT lizenziert, und sind Gegenstand von Copyrights, Markenrechten und anderen geistigen Eigentumsrechten vom ZIT oder ZITs Lizenzgebern. Jegliche mit diesen Inhalten verbundenen Handels- oder Dienstleistungsmarken stehen ihren jeweiligen Eigentümern zu.
Die Dienste können Hyperlinks auf andere Websites enthalten, die nicht im Eigentum des ZIT stehen oder vom ZIT kontrolliert werden. Das ZIT hat keine Kontrolle und übernimmt keine Haftung für die Inhalte, Datenschutz-Richtlinien oder Tätigkeiten fremder Websites.


Der/die TeilnehmerIn nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass das ZIT nicht für die Verfügbarkeit solcher externen Seiten oder Quellen verantwortlich ist.
Der/die TeilnehmerIn nimmt darüber hinaus zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass das ZIT nicht verantwortlich ist für Nachteile welcher Art auch immer, die er/sie als Folge der Verfügbarkeit solcher externen Websites oder Quellen oder als Folge seines/ihres Vertrauens in die Vollständigkeit, Richtigkeit oder die Existent irgendwelcher Werbung, Produkte oder anderer Materialien, die auf solchen Websites stehen oder über sie verfügbar sind, treffen können.
Das ZIT fordert daher den/die TeilnehmerIn auf, beim Verlassen der Website von ZIT entsprechende Sorgfalt walten zu lassen und sich die Nutzungsbedingungen und Datenschutz-Richtlinie jeder anderen Website, die er/sie besucht, durchzulesen.


Salvatorische Klausel: Wird irgendeine Bestimmung der Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien einschließlich der AGB von einem Gericht oder sonst einer Behörde, als nicht durchsetzbar oder ungültig erkannt, so beeinträchtigt dies die Gültigkeit, Gesetzmäßigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen der Vereinbarung nicht. In diesem Fall werden die Parteien die ungültige Bestimmung durch eine den ursprünglichen wirtschaftlichen Absichten möglichst nahekommende Bestimmung ersetzen.


Als Gerichtsstand, für sämtliche Streitigkeiten die sich aus der Teilnahme am Award ergeben, ist das Bezirksgericht Innere Stadt Wien bzw. das Landesgericht Wien zuständig. Es kommt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss sämtlicher Kollisionsnormen zur Anwendung. Hinsichtlich der Gewinnermittlung ist der Rechtsweg ausgeschlossen.


Der/die TeilnehmerIn erklärt sich damit einverstanden, dass die Nichtausübung oder -durchsetzung jeglicher Rechte oder Rechtsbehelfe, die nach den Bestimmungen gegeben sind (oder dem ZIT zustehen) keinen formalen Verzicht auf die Rechte des ZIT darstellen.

Statuten & Downloads:

Content Award Vienna ' 10.

Ab 3. Mai 2010 kann eingereicht werden! Prämiert werden u.a. der beste animierte Short, das beste Game und - zum ersten Mal - der beste animierte Charakter!
Infos folgen…

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