ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
für die Teilnahme am Content Award Vienna 2012
1. Gegenstand der AGB´s
Diese Bedingungen gelten für die Teilnahme am Content Award 2012 und zwar zum einen hinsichtlich der Verfügbarmachung von Einreichungen zwecks der Teilnahme am Content Award und zum anderen hinsichtlich der Teilnahme am Online-Voting.
Maßgeblich für die Teilnahme am Content Award ist, dass der/die TeilnehmerIn diese Teilnahmebedingungen akzeptiert und sich ihnen durch ausdrückliche Zustimmung unterwirft, die entsprechenden Einreichungsformulare ausfüllt und seine/ihre Einreichung bis zum 17. September 2012 unter den in diesen AGBs und in den Richtlinien näher geregelten Voraussetzungen verfügbar macht[1] bzw. nach Einrichtung eines Nutzerkontos für Einreichungen seiner Wahl votet und Punkte vergibt.
2. Einreichung
Die ZIT – Die Technologieagentur der Stadt Wien GmbH, im Folgenden kurz „ZIT“ genannt, ist berechtigt, alle Angaben der TeilnehmerInnen zu verifizieren und bestätigen zu lassen.
a) Nutzerkonto
Um einen Zugang zu allen den für TeilnehmerInnen angebotenen Diensten der Website zu erhalten, muss der/die TeilnehmerIn ein Nutzerkonto einrichten. Wenn der/die TeilnehmerIn sein/ihr Nutzerkonto einrichtet, muss er/sie zutreffende und vollständige Angaben erteilen.
Der/die TeilnehmerIn erklärt sich damit einverstanden, dass er/sie wegen jeglicher Aktivitäten, die unter seinem/ihrem Nutzerkonto vorgenommen werden, alleine verantwortlich (sowohl gegenüber der ZIT als auch gegenüber Dritten) ist.
Der/die TeilnehmerIn trägt selbst dafür Sorge, dass über seine/ihre Registrierungsdaten (Nutzerkonto) kein Missbrauch durch Dritte erfolgen kann. In diesem Zusammenhang ist der/die TeilnehmerIn verpflichtet, keinem Dritten Zugang zu seinem/ihrem Nutzerkonto zu verschaffen.
b) Teilnahmeberechtigung
Um im Rahmen des Content Awards zur Teilnahme überhaupt berechtigt zu sein, müssen nachstehende Kriterien erfüllt sein:
- Wohn-, Firmen- oder Gewerbesitz ist in Wien oder
- die eingereichte Arbeit wurde überwiegend in Wien entwickelt/hergestellt oder
- die Produktion weist ‚Wien’ als innovativen inhaltlichen und/oder formal relevanten und aussagekräftigen Faktor auf. Die Produktion soll in diesem Zusammenhang zum Beispiel die audiovisuelle Ikonografie der Stadt ausloten, in Wien lebende Figuren oder in der Stadt vorhandene Objekte bzw. Phänomene innovativ präsentieren;
- die eingereichte Arbeit muss als solche fertig produziert sein, darf nicht älter sein als zwei Jahre und muss ihre Wirkung noch heute entfalten (Produktionsjahr 2011, 2012);
- die eingereichte Produktion darf beim Content Award 2011 nicht teilgenommen haben;
- Die Teilnahme kann nicht anonym erfolgen. Der oder die Einreichende(n) müssen angeführt werden. Bei mehreren ProduzentInnen bzw. im Falle einer Co-Work müssen alle teilnehmenden Personen angeführt werden. Für das Einverständnis zur Offenlegung dieser Beteiligten sind die EinreicherInnen der Produktion verantwortlich;
- Im Falle einer Konzernzugehörigkeit sind entsprechende Angaben darüber zu machen.
- Bei TeilnehmerInnen unter 18 Jahren müssen die Erziehungsberechtigten eine Einverständniserklärung unterzeichnen, die ihre Kinder zur Teilnahme am Award berechtigt. Diese Einverständniserklärung kann an die ZIT gefaxt, gemailt oder per Post gesandt werden. Die Erklärung muss bis 17. September 2012 in der ZIT eintreffen, widrigenfalls die Einreichung nicht weiter berücksichtigt werden kann.
Wenn obige Grundvoraussetzungen erfüllt sind, ist jede natürliche Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, teilnahmeberechtigt. Kinder, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, sind vorbehaltlich gesetzlicher Bestimmungen nur teilnahmeberechtigt, soweit die ZIT dies akzeptiert und der gesetzliche Vertreter wirksam zustimmt.
Darüber hinaus sind auch juristische Personen teilnahmeberechtigt.
Nicht teilnahmeberechtigt sind gesetzliche VertreterInnen und MitarbeiterInnen der ZIT sowie deren Angehörige und mit ihr rechtlich verbundener Unternehmen.
Der/die TeilnehmerIn nimmt weiteres zur Kenntnis, dass er/sie sich mit nur einer Einreichung am gegenständlichen Content Award pro Einreichkategorie beteiligen darf. Mehrfachteilnahmen an verschiedenen Sonderpreisen sind aber möglich.
In der Open Category können Titel, die bereits in der Kategorie Games, Apps, Visuals oder der Kategorie Shorts eingereicht wurden, noch einmal eingereicht werden. Damit nimmt man bei der Wahl des beliebtesten Online-Contents – dem Publikumspreis – teil. Dieser wird von registrierten UserInnen online bestimmt.
c) Onlinestellung
Die Onlinestellung der Einreichungen muss im Zeitraum vom 12. Juni 2012 bis zum 17. September 2012 erfolgen, damit sie entsprechend berücksichtigt werden kann. Erfolgt die Onlinestellung nicht innerhalb dieses Zeitraumes kann die Einreichung nicht berücksichtigt werden.
Festgehalten wird, dass der Einreichvorgang erst dann wirksam abgeschlossen ist, wenn sämtliche bei der Einreichung geforderten Unterlagen per Post, email oder durch Übergabe fristgerecht in der ZIT einlangen. Das Risiko des fristgerechten Einlangens der Unterlagen trägt der/die TeilnehmerIn.
Eine Einreichung ist nur im Rahmen der technischen Standards möglich. Ein bestimmter Erfolg wird nicht garantiert. Der/die TeilnehmerIn hat dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm/ihr auf dem Speicherplatz oder sonst wie auf der Website hochgeladenen Einreichungen frei von Viren, Würmern, Trojanern oder sonstigen Programmen sind, die die Funktionalität oder den Bestand der Website gefährden könnte.
Festgehalten wird, dass mangelhafte Einreichungen und technisch zur Onlinestellung ungeeignete Einreichungen nicht berücksichtigt werden können.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine bereits hochgeladene Einreichung nicht mehr durch den/die TeilnehmerIn geändert oder vom/von der TeilnehmerIn heruntergenommen werden kann. Die Einreichung bleibt, sofern sie nicht gemäß Punkt 3 durch die ZIT abgelehnt wird, bis längstens 31. Dezember 2012 online.
Alle Siegerprojekte und nominierte Einreichungen bleiben jedenfalls bis spätestens 31. Dezember 2012 online und können von jedermann eingesehen werden. Der/die TeilnehmerIn stimmt dieser Vorgangsweise ausdrücklich zu.
3. Ablehnungsrecht
Die ZIT ist berechtigt Darbietungen, die rechtswidrigen Inhalt aufweisen oder Links enthalten, die auf Inhalte verweisen, die gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen oder rechtswidrigen Inhalt wiedergeben bzw. weiterleiten oder gegen die guten Sitten verstoßen, unverzüglich und ohne Vorankündigung einzustellen, oder einstellen zu lassen und entsprechende Zugänge von TeilnehmerInnen zu sperren. Dem/der TeilnehmerIn erwachsen in diesem Fall keinerlei Ansprüche gegenüber der ZIT.
4. Nutzungs- und Verwertungsrechte
Der/die TeilnehmerIn versichert, dass er/sie alleiniger Inhaber aller Nutzungs- und Verwertungsrechte an dem von ihm/ihr geschaffenen und an die ZIT übermittelte Materialien ist. Er/sie gewährleistet und garantiert somit, dass er/sie über sämtliche erforderlichen Lizenzen, Rechte, Zustimmungen und Erlaubnisse verfügt (und für den gesamten Zeitraum seiner Nutzung verfügen wird), sowie sämtliche Nutzungsbedingungen eingehalten hat, die erforderlich dafür sind, dass die ZIT seine/ihre Einreichung zum Zweck der Bereitstellung von Diensten durch die ZIT nutzen kann und anderweitig von seiner/ihrer Einreichung in der auf der Website und in diesen Bestimmungen genannten Weise Gebrauch machen kann.
Der/die TeilnehmerIn behält sämtliche Eigentumsrechte an seiner/ihrer Einreichung. Unbeschadet dessen räumt er/sie der ZIT und Infoscreen (laut Punkt 8. dieser AGB´s) unwiderruflich Nutzungsrechte bis zum 31.03.2013 ein.
5. Zugriff auf Website
Die ZIT räumt dem/der TeilnehmerIn unter Maßgabe der nachstehenden Bedingungen die Erlaubnis ein, die Einreichung auf eigene Kosten online zu stellen bzw. für eine bestimmte Einreichung zu voten. Ferner erklärt sich der/die TeilnehmerIn damit einverstanden, dass jede Abweichung von einer dieser Bedingungen eine Verletzung dieser Vereinbarung durch den/die TeilnehmerIn begründet:
- dem/der TeilnehmerIn wird ausschließlich das Recht eingeräumt, seine/ihre Einreichung samt den dazu erforderlichen Informationen online zu stellen (Hochladen seiner/ihrer Einreichung) und für eine bestimmte Einreichung zu voten;
- der/die TeilnehmerIn wird keine sicherheitsbezogenen Funktionen der Website oder solche Funktionen umgehen oder zu umgehen versuchen, ausschalten oder in sonstiger Weise beeinträchtigen, die die Nutzung der Website verhindern oder beeinträchtigen bzw. beschränken oder Beschränkungen der Nutzbarkeit der Website oder der über die Website zugängliche Inhalte sicherstellen.
6. Haftung
Jegliche Haftung im Zusammenhang mit der Onlinestellung der Einreichungen seitens der ZIT wird ausgeschlossen. Auch im Falle der ganz oder teilweise unrichtigen oder unvollständigen Darstellung der Darbietung hat der/die TeilnehmerIn somit keinen wie auch immer gearteten Anspruch gegen die ZIT.
Der/die TeilnehmerIn garantiert, dass durch die Einreichung Rechte Dritter nicht verletzt werden. Der/die TeilnehmerIn halten die ZIT diesbezüglich völlig schad- und klaglos.
Der/die TeilnehmerIn haftet somit der ZIT gegenüber für jegliche Nachteile, die durch die Einreichung entstehen können, insbesondere aus Verstößen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, das Urheberrechtsgesetz, sonstiger gewerblicher Schutzrechte oder anderen gesetzlichen Bestimmungen (NS-Verbotsgesetz, Pornographiegesetz und dergleichen). Im Rahmen dieses Awards bestätigt der/die TeilnehmerIn, dass er/sie sämtliche zur Verbreitung im Internet oder in einem Online-Dienst erforderlichen Nutzungsrechte von sämtlichen Inhabern von Urheber-, Marken-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- und sonstigen Rechten an dem von ihm/ihr bereitgestellten Material erworben und sämtliche Nutzungsbedingungen eingehalten hat.
Der/die TeilnehmerIn nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass er/sie für seine/ihre Einreichung alleine uneingeschränkt verantwortlich ist.
Die ZIT ist jederzeit berechtigt, den Content Award Vienna 2012 ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen zu ändern, abzubrechen oder zu beenden. Die ZIT wird von dieser Möglichkeit insbesondere dann Gebrauch machen, wenn technische Komplikationen (wie Viren im Computersystem oder Softwarefehler) vorliegen oder, wenn aus anderen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Content Awards nicht gewährleistet werden kann. Auch daraus resultieren für den/die TeilnehmerIn keine wie auch immer gearteten Ansprüche gegen die ZIT.
7. Gewährleistung
Die ZIT leistet keine Gewähr für die richtige und vollständige Darstellung der Darbietung, unabhängig davon, weshalb es zu der unrichtigen oder unvollständigen Darstellung kommt.
Insbesondere gewährleistet oder garantiert die ZIT nicht, dass
- der/die TeilnehmerIn einen Gewinnanspruch hat
- die Nutzung der Dienste durch den/die TeilnehmerIn nicht unterbrochen wird, zeitgerecht, sicher und frei von Fehlern erfolgt
- eine Information, die der/die TeilnehmerIn als Ergebnis der Nutzung der Dienste erhält, zutreffend oder verlässlich ist
- Fehler im Betrieb oder der Funktionalität einer Software, die der/die TeilnehmerIn als Teil der Dienste erhält, behoben werden
- der/die TeilnehmerIn einen entsprechenden Speicherplatz zur Verfügung hat.
8. Infoscreen
Im Rahmen des Content Awards konnte die ZIT Infoscreen Austria Gesellschaft für Stadtinformationsanlagen GmbH (kurz Infoscreen) als Partner gewinnen, weshalb sämtlichen TeilnehmernInnen nachstehende Kooperation mit Infoscreen angeboten werden kann:
Infoscreen bietet interessierten TeilnehmernInnen am Content Award die Möglichkeit, ihre Einreichungen fallweise im ersten Quartal 2013 österreichweit auf den Infoscreens unentgeltlich zu spielen. Interessierten TeilnehmernInnen wird dadurch die Chance gegeben, ihre Einreichung österreichweit – somit einem sehr großen Publikumskreis – präsentieren zu können. Für die TeilnehmerInnen sind damit keine Kosten verbunden.
Durch Unterfertigung einer entsprechenden Erklärung stimmt der/die TeilnehmerIn der Kooperation mit Infoscreen zu. Infoscreen wird seine/ihre Einreichung fallweise im ersten Quartal 2013 österreichweit auf den Infoscreens unentgeltlich schalten. Zu diesem Zweck räumt der/die TeilnehmerIn Infoscreen für den genannten Zeitraum die Nutzungsrechte an der Einreichung ein.
Der/die TeilnehmerIn hat jedoch keine wie auch immer gearteten Ansprüche, die sich im Zusammenhang mit der Kooperation mit Infoscreen ergeben, und zwar weder gegen Infoscreen noch gegenüber der ZIT.
9. Gewinnermittlung
Die Ermittlung der GewinnerInnen erfolgt durch fachkundige Jurys bzw. hinsichtlich des Publikumspreises durch die UserInnen, die am Voting teilnehmen.
Für das Voting ist die Bekanntgabe des/eines Namens und der/einer Emailadresse erforderlich. Diese Daten werden von der ZIT nicht weiter genutzt. Sie dienen ausschließlich der Identifizierung der Voter.
Die ZIT haftet nicht für das Auswahlverhalten. Der/die TeilnehmerIn nimmt zur Kenntnis, dass allfällige Gewinne nicht übertragbar sind. Sachgewinne können nicht in bar abgegolten werden.
10. Cookies
Die Content Award Website nutzt Session-Cookies zur Abwicklung der Userregistrierung, der Projekteinreichung und des Votings. Diese Cookies werden beim Schließen des Browsers automatisch gelöscht.
11. Sonstiges
ZIT bietet den TeilnehmerInnen die Möglichkeit, deren Kontaktdaten (Name und E-Mailadresse) an interessierte Unternehmen, insbesondere an Unternehmen der Stadt Wien, weiterzugeben, damit diese zwecks Anbahnung einer etwaigen Geschäftsbeziehung an den/die TeilnehmerIn herantreten können.
Der/die TeilnehmerIn nimmt zur Kenntnis, dass ZIT berechtigt ist, die Kontaktdaten (Name und E-Mailadresse) an interessierte Unternehmen weiterzugeben.
12. Allgemeine Bestimmungen
Mit Ausnahme von Nutzerübermittlungen stehen sämtliche Inhalte auf der Website unter Einschluss von – aber ohne Beschränkung auf – Texten, Software, Skripten, Grafiken, Fotos, Sounds, Musik und interaktiven Elementen auf der Website im Eigentum der ZIT oder sind an die ZIT lizenziert und sind Gegenstand von Copyrights, Markenrechten und anderen geistigen Eigentumsrechten der ZIT oder ZITs LizenzgeberInnen. Jegliche mit diesen Inhalten verbundenen Handels- oder Dienstleistungsmarken stehen ihren jeweiligen Eigentümern zu.
Die Dienste können Hyperlinks auf andere Websites enthalten, die nicht im Eigentum der ZIT stehen oder von der ZIT kontrolliert werden. Die ZIT hat keine Kontrolle und übernimmt keine Haftung für die Inhalte, Datenschutz-Richtlinien oder Tätigkeiten fremder Websites.
Der/die TeilnehmerIn nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass die ZIT nicht für die Verfügbarkeit solcher externen Seiten oder Quellen verantwortlich ist.
Der/die TeilnehmerIn nimmt darüber hinaus zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass die ZIT nicht verantwortlich ist für Nachteile, welcher Art auch immer, die er/sie als Folge der Verfügbarkeit solcher externen Websites oder Quellen oder als Folge seines/ihres Vertrauens in die Vollständigkeit, Richtigkeit oder die Existent irgendwelcher Werbung, Produkte oder anderer Materialien, die auf solchen Websites stehen oder über sie verfügbar sind, treffen können.
Die ZIT fordert daher den/die TeilnehmerIn auf, beim Verlassen der Website der ZIT entsprechende Sorgfalt walten zu lassen und sich die Nutzungsbedingungen und Datenschutz-Richtlinie jeder anderen Website, die er/sie besucht, durchzulesen.
Salvatorische Klausel: Wird irgendeine Bestimmung der Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien einschließlich der AGB von einem Gericht oder sonst einer Behörde, als nicht durchsetzbar oder ungültig erkannt, so beeinträchtigt dies die Gültigkeit, Gesetzmäßigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen der Vereinbarung nicht. In diesem Fall werden die Parteien die ungültige Bestimmung durch eine den ursprünglichen wirtschaftlichen Absichten möglichst nahekommende Bestimmung ersetzen.
Als Gerichtsstand, für sämtliche Streitigkeiten die sich aus der Teilnahme am Award ergeben, ist das Bezirksgericht Innere Stadt Wien bzw. das Landesgericht Wien zuständig. Es kommt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss sämtlicher Kollisionsnormen zur Anwendung. Hinsichtlich der Gewinnermittlung ist der Rechtsweg ausgeschlossen.
Der/die TeilnehmerIn erklärt sich damit einverstanden, dass die Nichtausübung oder -durchsetzung jeglicher Rechte oder Rechtsbehelfe, die nach den Bestimmungen gegeben sind (oder der ZIT zustehen) keinen formalen Verzicht auf die Rechte der ZIT darstellen.
Wien, im Juni 2012
[1] Unter „Verfügbarmachung“ einer Einreichung ist das Hochladen der Einreichung zu verstehen.



